ALLGEMEINES
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Allgemeines

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu allgemeinen Verfahrensweisen, gesetzlichen Grundlagen, zeitlichen Abläufen und schulspezifischen Besonderheiten für die Verfahren Ü5 (Übergang in die Leistungs- und Begabungsklasse),  Ü7 (Übergang in die 7. Klasse eines Gymnasiums) und Ü 11 (Übergang in die gymnasiale Oberstufe).

Die Informationen bleiben jeweils für ein Schuljahr erhalten. Da der zeitliche Ablauf der Verfahren in jedem Schuljahr in etwa gleich bleibt, ermöglichen diese Informationen auch bei abgelaufenen Terminen eine ungefähre Planung für kommende Schuljahre.

Gesetzliche Grundlagen

Auszüge aus der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I finden Sie hier.

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